Einlagen für Arbeitssicherheitsschuhe
Die DGUV Regel 112-191 schreibt vor, dass orthopädische Einlagen nur in Verbindung mit einer gültigen Baumusterprüfung in Sicherheitsschuhe eingelegt werden dürfen, damit diese weiterhin der Norm EN ISO 20345 entsprechen. Wir bieten Ihnen Arbeitssicherheitsschuhe von der Firma Atlas an, die durch den TÜV Rheinland baumustergeprüft sind.
Als Fachbetrieb sind wir über die Bundesfachschule für Orthopädie-Schuhtechnik geschult und authorisiert, Schuhzurichtungen sowie die Einlagenversorgung an Arbeitsschuhen vorzunehmen.
Kostenübernahme
Sofern Sie mindestens 15 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, können Sie einen Antrag auf orthopädische Einlagenversorgung für Arbeitssicherheitsschuhe über die Deutsche Rentenversicherung beantragen. Darunter ist die Arbeitsagentur der Kostenträger.
Bei der Kostenübernahme über die Rentenversicherung sind nachfolgende Formulare auszufüllen:
- G100 – Antrag auf Leistungen zur Teilhabe für Versicherte: PDF-Datei herunterladen
- G130 – Anlage zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben: PDF-Datei herunterladen
- G134 – Notwendigkeitsbescheinigung des Arbeitgebers zum Tragen von Fußschutz oder Arbeitsschuhen: PDF-Datei herunterladen
- Formular 57028 – Ärztlicher Befundbericht Einlagen + Schuhzurichtung: PDF-Datei herunterladen
- Folgeversorgung – Hier benötigen Sie nur noch das Formular „Folgeversorgung“: PDF-Datei herunterladen